Mitglieder

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Passive Mitglieder

Jedes passive Fördermitglied verpflichtet sich zur Zahlung eines individuell vereinbarten Förderbetrags an den Verein. Die Höhe und der Zeitpunkt der Beiträge der passiven Fördermitgliedschaft werden von jedem passiven Fördermitglied zum Zeitpunkt des Beitritts festgelegt und in der Beitrittserklärung schriftlich festgehalten. Die Änderung der Beitragszahlung ist zum 01. eines jeden Quartals möglich. Die Änderungserklärung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand einen Monat vor der gewünschten Änderung erfolgen.  Die passive Fördermitgliedschaft unterliegt den Bestimmungen der Mitgliedschaft.